AGB & Liefer- und Zahlungsbedingungen
LINDA
ZAHLUNGSABWICKLUNG
> Die Geiger GmbH ist für die LINDA AG als Dienstleister für die Beschaffung, die Lagerung und Verteilung von Werbeartikeln und Apothekenausstattungsartikeln tätig.
> Bestellte Waren und anfallende Versandkosten werden Ihnen direkt von der LINDA AG in Rechnung gestellt.
> Zahlungsziel: per Einzug zwei Wochen nach Rechnungsstellung.
PREIS / VERPACKUNG / VERSAND
> Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
> Für Verpackung und Handling von Werbemitteln und genereller Apothekenausstattung wird für den Standard-Paketversand pro Sendung eine Pauschale von 8,90 € erhoben.
> Ab einem Warenwert von 150,00 € entfallen die Versandkosten.
> Bei Bestellungen unter 25,00 € Warenwert und einem Gewicht von unter 1 kg erfolgt der Versand ggf. per Maxibrief. In diesem Fall wird eine reduzierte Versandkostenpauschale in Höhe von 3,75 € erhoben.
> Bei Mietartikeln wie z.B. der Hüpfburg oder dem Glücksrad sind die Versandkosten für den Hin- und Rücktransport bereits im Artikelpreis enthalten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG
Es gelten die Bedingungen der LINDA AG:
GELTUNGSBEREICH
> Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für Bestellungen über den Intranet-Online-Shop. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung. Entgegenstehenden oder anderslautenden Bedingungen wird widersprochen.
> Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bis auf weiteres und insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht noch einmal ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
VERTRAGSSCHLUSS
> Ihre Bestellung stellt ein Angebot an die LINDA AG zum Abschluss des Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung in unserem Online Shop aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern soll Sie vorerst darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst Zustande, wenn wir die Bestellung annehmen und wir das bestellte Produkt entweder direkt vom jeweiligen Hersteller oder von unserem Logistikzentrum aus an Sie versenden.
> Beachten Sie bitte, dass wir unsere Produkte nur in handelsüblichen Mengen verkaufen.
PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERSANDKOSTEN
> Versandkosten werden im Warenkorb ausgewiesen.
> Die gesetzliche Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert angewiesen.
> Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
> Sofern sich aus der Versandbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
> Die Zahlung der Rechnung erfolgt per Bankeinzug.
> In Zahlungsverzug geraten Sie, wenn wir den geforderten Betrag nicht von Ihrem Konto nach 14 Tagen nach Rechnungsdatum einziehen können und wir Ihnen eine angemessene Nachfrist gesetzt haben und diese auch erfolglos verstrichen ist. Ein etwaiges berechnen von Verzugszinsen behalten wir uns vor.
LIEFERUNG
> Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Details voraus.
> Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
> Wenn der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Schaden, wie zum Beispiel etwaige Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen.
MÄNGELHAFTUNG
> Mängelansprüche unserer Kunden setzen voraus, dass diese ihren Mängelrügepflichten nach §377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen sind. Werden Mängel nicht gerügt, gilt die Ware als genehmigt, dasselbe gilt auch für versteckte Mängel, die erst später entdeckt werden. Auch sie müssen sofort gerügt werden, andernfalls gilt auch diese Ware als angenommen. Der Käufer hat eine Aufbewahrungspflicht der mangelhaften Ware.
> Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach Entdecken geltend gemacht werden. Fallen innerhalb von zwei Jahren (bei arglistig verschwiegenen Mängeln innerhalb von drei Jahren) keine Mängel auf, gilt die Sache als mangelfrei.
> Im Falle eines Mangels, können unsere Kunden Nacherfüllung verlangen in Form einer Nachbesserung oder einer Nachlieferung. Unsere Kunden haben das Recht zu entscheiden, ob sie Nacherfüllung oder Nachlieferung wählen. Führen wir eine Ersatzlieferung durch, können wir die mangelhafte Ware zurückverlangen.
> Die Kosten (Transport-, Wege-, Material-, Arbeitskosten), die wegen des Mangels entstehen, tragen wir, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort erbracht wurde.
> Wir haben das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie für uns mit zu hohen Kosten verbunden ist.
> Schlägt die Nacherfüllung beim zweiten Versuch fehl, können unsere Kunden wählen, ob sie vom Vertrag zurücktreten oder Minderung des zu zahlenden Betrages verlangen möchten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder dem Verhalten des Verkäufers etwas anderes ergibt.
> Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unsere Kunden den Schaden geltend machen. Der Schaden muss nachweisbar auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, oder Vorsatz und Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wenn dies nicht der Fall ist, ist unsere Schadenshaftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
> Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes erklärt wurde, ist eine Haftung ausgeschlossen.
EIGENTUMSVORBEHALT
> Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
> Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung und die Haftung für Garantieerklärungen bleibt hiervon unberührt.
Stand: Oktober 2018
WEPA (Rezeptzubehör)
ZAHLUNGSABWICKLUNG
> Die WEPA Apothekenbedarf GmbH und Co.KG ist für die LINDA AG im Rahmen einer vielschichtigen Kooperation tätig.
> Bestellte Waren und anfallende Versandkosten werden Ihnen von der WEPA in Rechnung gestellt.
> Zahlungsziel: Innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage Netto
PREISE / VERPACKUNG / VERSAND
> Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
> Für Verpackung und Handling von Werbemitteln und genereller Apothekenausstattung wird für den Standard-Paketversand pro Sendung eine Pauschale von 4,95 € erhoben.
> Ab einem Warenwert von 100,00 € entfallen die Versandkosten.
> Die Auslieferung erfolgt „frei Verwendungsstelle“. Die Ware wird an den Platz der Apotheke geliefert, den der Kunde dafür vorgesehen hat (keine Regalpflege).
ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNG
> Es gelten die Bedingungen der WEPA Apothekenbedarf GmbH und Co.KG:
LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen sind die folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Sollten Einkaufsbedingungen des Käufers hiervon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt wurden. Ein „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine Verpflichtung zur Lieferung wird nur durch Annahme des einzelnen Auftrags und nur für diesen begründet. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Ein Kaufvertrag wird nur durch ausdrückliche Annahme des einzelnen Angebotes und nur für dieses durch eine weitere Mitteilung des Verkäufers begründet.
Die Lieferung erfolgt zu den Preisen der jeweils zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung gültigen Preisliste.
Bei Bestellungen im Online-Shop gelten die dort bei der Bestellung angegebenen Preise. Die Preise gelten nur bei Abnahme von Original-Kartons und verstehen sich ab Hillscheid oder den jeweiligen Herstellungswerken ausschließlich Verpackung und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Bei Bahnsendungen im Warenwert von über 100 € vergütet der Verkäufer die Stückfracht bis zur Empfangsstation. Im Übrigen erfolgen Sendungen mit Warenwert über 50 €, mit Ausnahme der Rücklieferung regenerierter Ionenaustauscher, frei Haus.
Wird die Ware auf eine der deutschen Inseln ausgeliefert, erfolgt die Lieferung ab einem Auftragswert von 100 € versandkostenfrei. Unterhalb eines Auftragswerts von 100 € wird eine Versandkostenpauschale von 15 € erhoben. Verlangt der Käufer eine von der gewöhnlichen Versandart abweichende Zustellung wie „Express“ oder „Eilgut“, so trägt er die damit verbundenen Mehrkosten.
Die Ware reist auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer frachtfrei liefert oder eine Versicherung abgeschlossen hat.
Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sollte der Verkäufer einen zugesagten oder vereinbarten festen Termin oder eine zugesagte oder vereinbarte Frist nicht einhalten, muss ihm der Käufer im Falle einer als ,,vorrätig“ gekennzeichneten Ware eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche und im Falle einer als ,,nicht vorrätig“ gekennzeichneten Ware eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen.
Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
Der Verkäufer behält sich das Recht zur Leistungsverweigerung vor, falls nach dem Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf Zahlung gefährdet wird oder binnen zwei Wochen nach Mitteilung des Verkäufers über die nach seiner Auffassung eingetretene wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers Sicherheit leistet. Der Verkäufer ist in einem solchen Fall nach seiner Wahl auch berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, gegen Nachnahme zu liefern oder mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht zuvor die Gegenleistung bewirkt oder binnen zwei Wochen Sicherheit leistet. Sofern der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt, kann er verlangen, dass ihm noch nicht bezahlte Ware vom Käufer auf seine Kosten unverzüglich herausgegeben wird.
Als wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse gelten insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Ablehnung der Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse, die Geschäftsauflösung, die die Kaufpreisforderung gefährdende Übertragung des Unternehmens oder wesentlicher Teile auf einen anderen und die Nichtzahlung fälliger Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach einer Mahnung des Verkäufers.
Die Kaufpreisforderung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen – beim Verkäufer eingehend – gewährt dieser 2%, bei der Teilnahme am Bankeinzugsverfahren 3% Skonto. Die Abbuchung erfolgt innerhalb 5 Tagen.
Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Schecks gelten erst nach Gutschrift, Wechsel erst nach Einlösung am Verfalltage als Zahlung. Sämtliche Kosten der Diskontierung trägt der Käufer.
Bei Gewährung von Ratenzahlung wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche im Verzug ist.
Der Verkäufer behält sich an den gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig gezahlt hat. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Veräußerungen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen oder einer Verpachtung gelten nicht als eine solche Veräußerung und bedürfen der Zustimmung des Verkäufers. Im Falle einer Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt seine Ansprüche aus dem Weiterverkauf gegen die Abnehmer, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, Hergabe der Deckungsmittel und auf Herausgabe der Ware bei Zahlungsverzug an den Verkäufer ab. Die Abtretung der Ansprüche soll vorläufig eine stille sein, d. h. den Abnehmern nicht mitgeteilt werden. Der Käufer ist bis auf Weiteres zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Er ist aber nicht ermächtigt, über die Forderungen in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Der Verkäufer darf die Einzugsermächtigung nur widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen – ob schuldhaft oder nicht – nicht nachkommt oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers eintritt oder die Veräußerung nicht im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes erfolgt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Ferner ist er verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und dem Verkäufer alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlich sind.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer von Pfändungen der Ware und/oder abgetretenen Forderungen durch Dritte oder von sonstigen Ansprüchen Dritter bezüglich der Ware, unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist dem Verkäufer gleichzeitig eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, ob die gepfändeten Waren zu denjenigen gehören, die dem hier vereinbarten Eigentumsvorbehalt unterliegen; sind Forderungen gepfändet, so ist an Eides statt zu versichern, ob es sich um Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware handelt. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu erteilen.
Wird die gekaufte Ware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so geschieht dies im Auftrag des Verkäufers, ohne dass hierdurch für diesen Verpflichtungen begründet werden. Der Verkäufer erwirbt Miteigentum an der einheitlichen oder neuen Sache zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Wert der neuen Sache ergibt.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Wareneingang Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Ware zu prüfen. Die nach dieser Prüfung offensichtlichen Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen, spätestens innerhalb einer Frist von acht Kalendertagen. Zeigt sich später ein Mangel, der durch die genannte Prüfung nicht bei Wareneingang zu erkennen ist (verdeckter Mangel), hat der Kunde unverzüglich nach Kenntniserlangung den verdeckten Mangel dem Verkäufer anzuzeigen. Entscheidend ist in allen Fällen der Zugang der Mängelanzeige beim Verkäufer. Dabei sind Art und Umfang der Beanstandung sowie die Rechnungsnummer anzugeben. Im Falle der Beschädigung hat der Käufer die Ware einschließlich der Verpackung zur Prüfung durch den Verkäufer bereit zu halten.
Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 7 eingeschränkt.
Der Verkäufer haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und/oder bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertraut und vertrauen darf).
Soweit der Verkäufer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die dem Verkäufer bekannt waren oder die der Verkäufer hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 1.000.000 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Ware verjähren – außer in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB – in einem Jahr. Für gesetzliche Ansprüche aus einem Delikt oder dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die Einschränkungen dieser Ziffer 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Käufer ist unter keinen Umständen zur Weiterveräußerung mangelhafter Ware berechtigt.
Kosten für Entwürfe, Skizzen und Reinzeichnungen, Proben, Herstellung von Originalen und dergleichen, werden jeweils anteilig in Rechnung gestellt. Berechnung erfolgt auch, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Die Entwürfe, Lithos, Druckstöcke und Stanzmesser bleiben in jedem Falle, auch bei Zahlungen von Anteilkosten, Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne seine Genehmigung dritten Personen nicht zugänglich gemacht, nicht vervielfältigt oder abgezeichnet werden. Die Entwürfe genießen den gesetzlichen Schutz. Sollte ein Entwurf aber auf Grund einer zeichnerischen Vorlage oder nach einer Idee des Anfragenden angefertigt sein, so bezieht sich der Eigentumsvorbehalt lediglich auf den Entwurf als solchen, auf das geistige Eigentum wird dann kein Anspruch erhoben. Diese Einschränkung bezieht sich auch auf Warenzeichen, Fabrikmarken usw., die im Entwurf eingebaut sind.
Bei Aufgabe einer Bestellung ist der Entwurf zu genehmigen, da er dann als Vorlage zur Herstellung benötigt wird. Die Herstellung nach dem begutachteten Entwurf enthebt den Verkäufer von jeder Verantwortung für irgendwelche Fehler, die im Entwurf enthalten und nicht berichtigt sind, es sei denn, es handelt sich um einen offensichtlichen Fehler.
Handelsübliche Abweichungen in Farbe und Material müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben, ebenso kleine Änderungen, vor allem, wenn es aus satz- oder sonstigen technischen Gründen notwendig ist oder wenn es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, der vom Auftraggeber übersehen wurde. Eine handelsübliche Minder- oder Mehrlieferung bei anzufertigenden Drucksachen und Kartonagen bis zu 10% muss aus technischen Gründen vorbehalten bleiben.
Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Hillscheid.
Verkäufer und Käufer vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenden Streitigkeiten Montabaur als ausschließlichen Gerichtsstand. Diese Vereinbarung gilt auch für Ansprüche aus Scheck und/oder Wechsel. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln.
Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Geschäfte zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, ohne dass sie in den späteren Bestätigungsschreiben ausdrücklich erwähnt zu werden brauchen.
Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
BESCH (Berufsbekleidung)
ZAHLUNGSABWICKLUNG
> Die Textilien & Stickerei Besch ist für die LINDA AG als Dienstleister für die Beschaffung, die Lagerung und Veredlung von Arbeitsbekleidung tätig.
> Bestellte Waren und anfallende Versandkosten werden Ihnen von der Textilien & Stickerei Besch in Rechnung gestellt.
> Zahlungsziel: 7 Tage ohne Abzug, wenn nicht anders vereinbart
PREISE / VERPACKUNG / VERSAND
> Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer vorbehalten.
> Für Verpackung und Handling wird für den Standard-Paketversand pro Sendung eine Pauschale von 4,50 € erhoben. Der Versand erfolgt durch UPS
> Ab einem Warenwert von 250,00 € entfallen die Versandkosten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNG
> Es gelten die Bedingungen der Textilien & Stickerei Besch.
LIEFERZEIT / RETOUREN
> Die Lieferung erfolgt i.d.R. innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Bestellung, sofern die Ware am Lager ist. Sollte nicht die komplette Bestellung vorrätig sein, erhalten Sie eine Teillieferung. Die Nachlieferung kommt portofrei.
> Die Ware ist sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit, Farbe, Größe und Veredlung zu überprüfen. Eine Reklamation ist nur innerhalb von 7 Tagen berechtigt. Wenn Sie mit den ausgesuchten Artikeln nicht zufrieden sein sollten, können Sie die Ware innerhalb von 14 Tagen zurücksenden.
> Achten Sie bitte in diesem Fall darauf, dass die Ware unbenutzt ist. Artikel die Tragspuren (Make-Up, Flecken, etc.) aufweisen oder gewaschen wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt auch für Sonderanfertigungen. Bitte rufen Sie uns bei Rücksendungen jeglicher Art vorher an unter: 02166/47948
DER RIESE (Fotoböden)
ZAHLUNGSABWICKLUNG
> auf Rechnung
PREISE / VERPACKUNG / VERSAND
> Artikelpreise liegen vor.
ALLGEMEINE GESCHÄFTBEDINGUNG
> https://www.derriese.de/de/agb/
LIEFERUNG / RETOURE
> DER RIESE, An der Germania Brauerei 6-8, 48159 Münster - bei durch uns nicht verschuldeten Retouren müssen wir eine Handlingpauschale von 6,50 €, sowie bei einem Neuversand 7,90 € Versandkosten in Rechnung stellen.